In einem Scheidungsverfahren inklusive Versorgungsausgleich, hatte die Zusatzversorgungskasse das Gericht nicht darüber informiert, dass das Versorgungsanrecht gepfändet worden war. Das Gericht ordnete die interne Teilung an. Der Gläubiger klagte nun gegen die Versorgungskasse vor dem BGH auf Schadensersatz.
Source: ImmoCompact
