Trotz deutlicher Kritik hatte die EU-Kommission die Energieerzeugung durch Gas- und Atomkraftwerke im Februar 2022 als nachhaltig klassifiziert. Aktien der Betreiberfirmen könnten sich daher von 2023 an auch in Nachhaltigkeitsfonds finden. Doch die österreichische Bundesregierung hat nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen diesen Beschluss der EU-Kommission eingereicht.

Atomkraft hat unkalkulierbare Risiken

Die Klage stützt sich auf inhaltliche und rechtliche Argumente. Laut EU-Taxonomie dürfe eine nachhaltige Energieform zu keinen schweren Umweltproblemen führen. Das sei bei Atomkraft aber der Fall, argumentiert die österreichische Regierung. Mit Verweis auf die beiden Reaktorkatastrophen in Tschernobyl und Fukushima sei diese Form der Energieerzeugung mit unkalkulierbaren Risiken verbunden. Österreich betreibt selbst keine Kernkraftwerke.

Erdgas setzt große Mengen an Kohlenstoffdioxid frei

Mit Blick auf das Verbrennen von Erdgas fügte die Regierung hinzu, dass dies Unmengen an CO2 freisetze. Die Regierung in Luxemburg kündigte an, Österreich bei der Klage zu unterstützen. Man werde einen Antrag auf Streithilfe einreichen, hieß es nach Medienberichten. Nach der Zulassung könne das Land seine Argumente gegen die sogenannte Taxonomie bei dem Verfahren mit einbringen. Deutschland wird sich der Klage laut einem Sprecher aus dem Bundesumweltministerium nicht anschließen.

Auch Umweltorganisationen wollen gegen EU-Beschluss klagen

Bereits im September hatte eine Reihe von Umweltorganisationen angekündigt, gegen die neuen Taxonomieregelungen klagen zu wollen. Greenpeace, der WWF, der BUND und andere Vereine forderten die EU-Kommission auf, ihre Entscheidung über die Aufnahme von Erdgas und Atomkraft zurückzunehmen. (as)

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Source: ImmoCompact