Die private Altersvorsorge soll nach dem Willen der Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP neu justiert werden. Daraufhin hat das Bundeskabinett im November 2022 beschlossen, eine „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ einzurichten. Einige Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch (AssCompact berichtete hier, hier und hier). Und bisher nehmen die einzelnen Konzepte vor allem die Anforderungen an künftig geförderte Produkte während der Ansparphase in den Blick. Doch die Modalitäten für die Auszahlung des angesparten Kapitals bleiben in der Regel außer Acht. So können Verbraucher ihr Vermögen im Alter etwa mittels privater Rentenversicherung oder Fondsentnahmeplan aufbrauchen.
Private Rentenversicherung vs. Fondsentnahmeplan
Doch warum ist der Blick auf die Auszahlphase ebenfalls wichtig? Eine lebenslange Rente soll das Langlebigkeitsrisiko absichern. Dieses Risiko resultiert daraus, dass niemand wissen kann, wie alt er oder sie wird, und daher nicht planen kann, bis zu welchem Alter die regelmäßigen Ausgaben finanziert werden müssen. So hat eine heute 65-jährige Frau nach den Sterbewahrscheinlichkeiten des Statistischen Bundesamtes im pessimistischen Szenario eine Lebenserwartung von 22,61 Jahren, also bis zum Alter von 87,61. Gleichzeitig beträgt ihre Chance, 95 Jahre alt zu werden, immerhin 21,86%. Die eigene Lebensdauer ist also unsicher. Wenn Verbraucher ihr Vermögen im Alter beispielsweise mittels eines Entsparplan aufbrauchen, kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem das Geld vollständig aufgebraucht sein kann. Spätestens dann müsste der Lebensstandard stark eingeschränkt werden.
Doch welche Form der Auszahlung schützt vor einem vorzeitigen Kapitalverzehr und sichert damit das Langlebigkeitsrisiko entsprechend geeignet ab? Mit dieser Frage hat sich das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) in der Studie „Die Rolle der lebenslangen Rente in der geförderten Altersvorsorge“ beschäftigt. Das Ergebnis: Private Rentenversicherungen bieten im Alter eine größere finanzielle Planungssicherheit als Fondsentnahmepläne.
Rentenversicherung schützt vor vorzeitigem Kapitalverzehr
Dazu berechneten die ifa-Wissenschaftler um Studienleiter Prof. Dr. Jochen Ruß ein Rechenbeispiel für eine 65-jährige Person, die 100.000 Euro für ihren Ruhestand zur Verfügung hat. Und bei den besten Versicherern bekäme die Frau aus ihrer nicht-geförderten privaten Rentenversicherungen dafür inklusive Überschüsse eine monatliche Rente von aktuell 416 Euro – und zwar lebenslang. Würde die Person diesen Betrag stattdessen aus einem Fonds mit einer unterstellten mittleren Rendite von 6% pro Jahr abzweigen, läge ihr Risiko bei 24,5%, dass das Geld vor dem 85. Lebensjahr aufgebraucht ist. Bei einer kalkulierten Lebensdauer von 90 Jahren steigt die Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Kapitalverkehrs laut ifa-Studie auf rund 36%.
„Bei der Berechnung einer konstanten Monatsrate aus einem Entnahmeplan wird oft eine gleichbleibende Rendite unterstellt. Wertschwankungen sind an der Börse aber die Regel“, betont Ruß. Für eine Fondsrendite von durchschnittlich 6% ergibt sich beispielsweise eine Volatilität von 20%. Je höher dieser Wert, desto schwankungsanfälliger ist der zugrunde liegende Basiswert. „Das Schwankungsrisiko macht eine sichere Kalkulation der Rückflüsse unmöglich“, so Ruß.
Fondsentnahmepläne bieten keine garantierte Mindestleistung
Alternativen zu Rentenversicherungen wie zum Beispiel Fondsentnahmepläne sind demnach riskanter als sie auf den ersten Blick erscheinen, schreibt das ifa. Erstens könne man nicht wissen, wie viele Jahre man noch leben wird. Zweitens könne man außerdem nicht vorhersagen, ob die Rendite, die man bei der Planung unterstellt, tatsächlich der erwarteten Rendite des Fonds entspräche. Drittens könne der zugrunde liegende Fonds seine Rendite nicht gleichmäßig, sondern mit Schwankungen erzielen, sodass es ganz entscheidend auf den Zeitpunkt der Kapitalauszahlung ankomme. Und viertens müsse man bedenken, so das ifa, dass Alternativen zu Rentenversicherungen wie ein Fondssparplan, überhaupt keine Untergrenze für die Leistung aufweisen.
Restvermögen kann vererbt werden
Zwar könnten Anleger dieses Risiko mildern, indem sie bei der Fondsanlage ein geringeres Risiko eingehen. Bei einer Rendite von etwa 4% würden die 416 Euro aus dem obigen Beispiel bei jedem zehnten Sparer nicht bis zum 85. Geburtstag reichen, und bei einem Viertel nicht bis zum 90. Dennoch bliebe ein erhebliches Restrisiko, länger zu leben, als das Geld reicht. Diesem Risiko stehen aber laut ifa-Studie auch Vorteile von Fondsentnahmeplänen gegenüber: Bei frühem Tod etwa könne das komplette Restvermögen an die Hinterbliebenen vererbt werden und bei guter Entwicklung des Fonds könne selbst bei sehr spätem Tod noch ein großer Betrag übrigbleiben. „Auf diese Chancen sollte man aber nur spekulieren, wenn man sich dies leisten kann – das heißt, wenn bei schlechtem Verlauf nicht der gewünschte Lebensstandard in Gefahr ist“, schreibt die ifa-Studie. (as)
Hier steht die ifa-Studie zum Download bereit.
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Source: ImmoCompact
