Viele Hausbesitzer setzen bereits auf Heizen mit erneuerbaren Energien, insbesondere mittels einer Wärmepumpe. Laut Bundesverband Wärmepumpe wurden im vergangenen Jahr 238.000 Geräte verkauft, darunter in erster Linie Luft-Wasser-Wärmepumpen. Die Branche erzielte damit ein Absatzplus von 53% gegenüber 2021. Im ersten Quartal 2023 erhöhte sich der Absatz von Wärmepumpen um 111% gegenüber dem Vorjahresquartal auf 96.500 Anlagen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennt hierbei Zahlen des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Zugleich weisen die Versicherer daraufhin, dass es für die Investition auch den passenden Versicherungsschutz braucht. Wie dieser aussieht, darüber informiert der GDV auf seiner Internetseite.
Wärmepumpe über die Wohngebäude absichern
Der GDV empfiehlt, die Wärmepumpe in die Wohngebäudeversicherung einzuschließen. Wird ein neuer Vertrag mit einem Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, etwa bei einem Neubau, sollten Hausbesitzer entsprechend darauf achten. Bei bestehenden Verträgen, wenn etwa eine Wärmepumpe installiert wird, rät der GDV Hausbesitzern, ihren Wohngebäudeversicherer zu kontaktieren und die Wärmepumpe in den Schutz aufzunehmen.
Bei der Wohngebäudeversicherung ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände abgedeckt. Dazu gehören auch Heizungsanlagen. Die versicherten Gefahren sind unter anderem Feuer, Blitzschlag, Sturm, Leitungswasser und Überspannung.
Gegen diese Schäden sind Wärmepumpen dann abgesichert
Laut GDV sind Wärmepumpen zudem versichert bei Schäden durch
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
Sturm, Frost oder Eisgang.
Dieser Versicherungsschutz gilt ebenfalls für Anlagen der Solarthermie und der oberflächennahen Geothermie.
Das wird im Schadenfall ersetzt
Im Schadenfall gilt es zu unterscheiden zwischen Teilschaden und Totalschaden. Bei einem Teilschaden handelt es sich, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Werts des Altmaterials niedriger sind als der Neuwert der versicherten Anlage. Dann zahlt die Versicherung die Kosten, um die Anlage wieder in einen betriebsfertigen Zustand zu bringen.
Übersteigen die Wiederherstellungskosten den Neuwert der Wärmepumpe, liegt ein Totalschaden vor. In diesem Fall entschädigt der Versicherer den Neuwert der Anlage. Der Wert des Altmaterials wird davon abgezogen. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand.
Was Hausbesitzer noch beachten müssen
Abschließend weist der GDV darauf hin, dass Hausbesitzer die versicherten Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen stets im vom Hersteller empfohlenen Intervall warten lassen müssen. Die Wartung sollten ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe übernehmen. Pflichten dieser Art, im Versicherungsdeutsch auch Obliegenheiten genannt, regelt der individuelle Versicherungsvertrag. (tk)
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