Die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Dienstleistungen in der Industrie schreitet weiter voran. Digitale Produkte und Services wie etwa Cloud-Lösungen und Big-Data-Anwendungen, stehen dabei im Mittelpunkt. Zugleich steigt das Risiko von Schadenersatzforderungen durch Kunden und Geschäftspartner aufgrund von IT-Vermögensschäden. Um diesen neuen Haftungsrisiken gerecht zu werden, hat HDI Global ein neues Haftpflichtkonzept für Industrieunternehmen gestartet, das auch IT-Vermögensschäden in einem Vertrag abdeckt. Mit der neuen Police „smartProtect Tech E&O“ erhalten Firmen neben der üblichen Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht auch Versicherungsschutz für Software- und IT-Dienstleistungen.

„Auch Unternehmen aus traditionellen Branchen wie Elektrotechnik, Maschinenbau, Logistik usw. beschäftigen inzwischen viele Mitarbeiter oder ganze Abteilungen, die selbst Software entwickeln und eine erhebliche Wertschöpfung in diesem Bereich erzielen“, erklärt Michael Sossdorf, verantwortlicher Produktentwickler bei HDI Global. „Aus diesen Angeboten entstehen für die Unternehmen neue Risiken. Durch fehlerhafte Software kann es zu Schäden kommen, die nicht durch die traditionelle Industriebetriebs- und Produkthaftpflichtversicherung abgesichert sind.“

Absicherung vielfältiger Haftpflichtrisiken

Mit dem neuen Haftpflichtkonzept bietet HDI Global die Möglichkeit, sich gegen vielfältige Haftungsrisiken in einem Vertrag abzusichern. Neben bekannten Deckungselementen wie zum Beispiel einer Betriebs-, Produkt- und einer Umwelthaftpflicht bietet die Police mit der „Tech E&O Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung“ auch Deckung für betriebliche Risiken. Dazu zählen zum Beispiel:

Softwareherstellung, -implementierung, -modifikation, -wartung und -pflege sowie Softwarehandel
Elektronischer Datenerfassung und -verarbeitung
Analyse, Beratung und Schulung
Versichert werden hier IT-Vermögensschäden, zum Beispiel im Zusammenhang mit:

Produktionsausfall / Betriebsunterbrechung / entgangener Gewinn
Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung
Schutz- und Urheberrechte
Versicherungsschutz besteht hier auch für Eigenschäden und weitere Deckungserweiterungen. Hierunter fallen vor allem Eigenschäden beim Rücktritt des Auftraggebers aber auch bei Unterschlagung, Untreue oder Betrug durch Mitarbeiter. Eigenschäden bei Verlust von Dokumenten, Ausfall von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen sowie Deckungserweiterungen für Datenschutzverfahren oder bei Vereinbarung eines pauschalierten Schadenersatzes sind ebenfalls abgedeckt. (tk)

Bild: © Blue Planet Studio – stock.adobe.com
Source: ImmoCompact