Nachhaltigkeit ist seit Jahren ein wichtiges Schlagwort für Unternehmen, Werbung und Verbrauchern und findet sich neben allen möglichen Produktbereichen auch in der Finanz- und Versicherungswirtschaft wieder. Doch zunehmend werden Verbraucher, die bei der Geldanlage auf Nachhaltigkeit achten wollen, von Unternehmen durch irreführende Aussagen und unlauterer Werbung getäuscht. „Es ist nach wie vor gesetzlich nicht definiert, was denn ‚nachhaltige Geldanlagen‘ genau sein sollen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ). „Die Unternehmen nutzen das gezielt im Marketing für ihre Produkte aus“. Und tatsächlich seien im Werbematerial von Finanzproduktanbietern immer wieder rechtswidrige irreführende Versprechungen vorzufinden, heißt es von der VZ. Man gehe daher gegenwärtig in mehreren laufenden Verfahren gegen Finanz- und Versicherungsanbieter vor, die mit nicht nachvollziehbaren oder gar falschen Versprechungen für ihre Finanzprodukte werben, schreibt die VZ in einer Pressemitteilung weiter.

Verfahren 1: Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

In einem aktuellen Verfahren hat die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. der VZ auf eine Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben. Diese hatte für ein „Gesundheitskonto“ geworben, bei dem es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelte, und hierbei das Produkt als „GrüneRente“ angepriesen. Verbraucher würden hier „nachhaltig investieren“ und so die Zukunftsfähigkeit von Umwelt und Gesellschaft fördern. Der Versicherer habe dabei aber nicht klargestellt, wie die angebotenen Investitionen dies erreichen solle, kritisiert die VZ. Laut Versicherungsbedingungen würden „ökologische oder soziale Merkmale“ nur „berücksichtigt“. „Die Berücksichtigung irgendwelcher Kriterien alleine sagt aber nichts über die tatsächliche Nachhaltigkeit der Investitionen aus“, so Nauhauser. Damit enthielte der Versicherer den Verbrauchen wesentliche Informationen vor, die diese benötigen würden, um eine informationsgeleitete Entscheidung treffen zu können, monieren die Verbraucherschützer.

Verfahren 2: LIQUID Asset Management GmbH

Auch die LIQID Asset Management GmbH hat mittlerweile eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Sie habe für ihr Produkt „LIQID Impact“ damit geworben, dass Verbraucher mit dem angebotenen Investment ihr Vermögen in ein Portfolio investieren würden, das ausschließlich aus Unternehmen bestehe, die strengsten ökologischen, sozialen und ethischen Wertmaßstäben gerecht würden. Tatsächlich wurde das Geld laut VZ aber auch in Gold, Anleihen und Hedgefonds investiert. Überdies hat der Anbieter in seiner Werbung Testsiegel und Bewertungen der Zeitschrift Capital, dem Institut für Vermögensaufbau (IVA) und der firstfive AG verwendet, ohne, wie vorgeschrieben, den Umfang der Bewertung, deren Rahmenbedingungen und die Quelle zu nennen, unter der sich Verbraucher hinsichtlich der Richtigkeit des Testergebnisses informieren können, moniert die VZ.

Verfahren 3: Deutsche Kreditbank AG

Ein weiteres Unterlassungsklageverfahren läuft gegenwärtig auch gegen die Deutsche Kreditbank AG (DKB), die Werbung für ein kostenloses Girokonto mit der Behauptung mache, dass das eingezahlte Geld in ökologische und soziale Projekte in ganz Deutschland investiert würde. Art und Umfang dieser Investitionen würden jedoch nicht transparent erläutert. Außerdem soll im Rahmen dieses Verfahrens gerichtlich geklärt werden, ob die Werbung „kostenlos“ zulässig ist, wenn Verbraucher zugleich Verwahrentgelte bezahlen müssten, schreibt die VZ weiter. (as)

Weitere Infos zum Themenkomplex Greenwashing und laufenden Verfahren bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hier.

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Source: ImmoCompact