Erneut hat ein deutsches Landgericht in einem Fall zum Thema Betriebsschließungsversicherung zwischen einem Gastwirt und einem Versicherer geurteilt. Das Urteil verfestigt die bisher vorherrschende Rechtsauffassung der angerufenen Landgerichte. Versicherer, die in ihren AVB eine abschließende Liste von meldepflichtigen Krankheiten bzw. Krankheitserregern aufführen, haben vor den Landgerichten bisher gute Karten. So war es auch diesmal.

Source: ImmoCompact