Die Mietpreisbremse beschäftigt weiter die deutschen Gerichte. Aktuell sorgt ein Urteil des Amtsgerichts München für Aufsehen. Fast zwei Jahre nach der Einführung der Mietpreisbremse in der bayerischen Landeshauptstadt haben die Richter sie in einem konkreten Fall für nichtig erklärt. Dem zugrunde liegenden Bundesgesetz zufolge müssen Landesregierungen genau darlegen, warum der Wohnungsmarkt einer Gemeinde angespannt ist.

Source: ImmoCompact