Der BGH hat zwei wichtige Urteile zu Eigenbedarfskündigungen gefällt. In beiden Fällen hatten die Vermieter ihren Mietern wegen Eigenbedarfs gekündigt. In einem Fall wollte der Ehemann einer Vermieterin in Berlin seine Büroräume vergrößern. Hierfür sollte die benachbarte Wohnung herhalten, in der ein Mieter aber seit 40 Jahren an lebt. Die Richter sahen kein „berechtigtes Interesse“ des Vermieters für die Kündigung. Er könne auch an anderer Stelle ein größeres Büro beziehen und seine Akten lagern.

Source: ImmoCompact