Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagte die Bausparkasse Badenia, weil sie Kontogebühr in Höhe von 9,48 Euro pro Jahr erhoben hat. Der BGH gab ihr Recht. Damit setzte sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in letzter Instanz mit ihrer Unterlassungsklage gegen die zum Versicherungskonzern Generali Deutschland gehörende Badenia Bausparkasse durch. Der vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger argumentierte, dass die Kosten für die Führung und Verwaltung der Konten nicht auf die Kunden abgewälzt werden dürfen.

Source: ImmoCompact