Von Wirtschaftsjurist und BVFI-Präsident Helge Norbert Ziegler

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hatte jüngst sich mit der Frage befasst, welche Informationspflichten dem Immobilienmakler bei einer Immobilienanzeige zum Energieverbrauch obliegen. In den drei Verfahren wendet sich die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) gegen Zeitungsanzeigen von Immobilienmaklern, die sie wegen Fehlens von Angaben, die im Energieausweis enthalten sind, für unzulässig hält.

Source: ImmoCompact