Die Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht soll künftig durch einen Reisesicherungsfonds erfolgen, an dem sich nahezu alle Reiseveranstalter beteiligen müssen. Kleinstunternehmen können sich weiter wie bisher absichern. Der Fonds soll noch 2021 starten und bis Ende 2026 mit 750 Mio. Euro gefüllt sein.
Source: ImmoCompact