Viele Vermieter haben darauf reagiert und ihre Häuser nachträglich mit einem Balkon aufgewertet. Bautechnisch ist das durch Vorstell- oder freitragende Balkons meistens kein Problem. Der Vorteil wiegt zweifach: Eine Wohnung mit Balkon lässt sich gut vermieten und spielt die Kosten wieder ein. Der nachträgliche Anbau eines Balkons stellt eine Modernisierungsmaßnahme dar, die den Gebrauchsvorteil und den Wohnwert steigert. Der Mieter ist verpflichtet Modernisierungsmaßnahmen zu dulden (BGB § 555d). Der Vermieter kann nach der Modernisierung die Miete erhöhen (BGB §§ 555b, 559).
Source: ImmoCompact