Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein sogenanntes Familienheim erstreckt sich nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf jüngst entschieden.
Source: ImmoCompact
Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein sogenanntes Familienheim erstreckt sich nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf jüngst entschieden.
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