Ende Mai 2023 wird voraussichtlich mehr Klarheit in Sachen eines EU-weit geltenden Provisionsverbots herrschen. Wie die EU-Kommission nun veröffentlicht hat, wird sie sich am 24.05.2023 mit der EU-Kleinanlegerstrategie befassen, in deren Zusammenhang auch die Einführung eines Provisionsverbots im Bereich der Finanzanlagenvermittlung steht. Damit naht nun langsam eine Entscheidung in dieser innerhalb der Finanz- und Versicherungsbranche mitunter kontrovers geführten Debatte (AssCompact berichtete hier, hier und hier). Ursprünglich war bereits für den 03.05.2023 eine Entscheidung durch die EU-Kommission darüber geplant.

Verbände erneuern bekannte Positionen

Angesichts der nun näher rückenden Entscheidung hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) in einem gemeinsamen Brief EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) dazu aufgerufen, das Vorhaben zu stoppen. BVK-Präsident Michael H. Heinz und BDVM-Präsident Thomas Haukje erneuerten darin ihre bekannten Positionen. So ermögliche demzufolge die Provisionsvermittlung erst allen Verbrauchern den Zugang zu Dienstleistungen und Beratung durch qualifizierte Vermittler in den Bereichen Altersvorsorge, Sparen, Investitionen und versicherungsbasierte Anlageprodukte.

Provisionsverbot gefährdet Entscheidungsfreiheit für Verbraucher

„Wir sind der Meinung, dass ein Provisionsverbot nicht verhältnismäßig wäre und die Besonderheiten und/oder Unterschiede zwischen den verschiedenen EU-Märkten und Anlageprodukten nicht berücksichtigen würde. Ein solches Verbot würde für viele Verbraucher – insbesondere für kleinere Sparer – eine Beratungslücke schaffen“, schreiben die beiden Vermittlerverbände weiter. Außerdem weisen sie darauf hin, dass in Deutschland die Provisionsvermittlung seit vielen Jahrzehnten etabliert sei, wohingegen die Honorarberatung bisher nicht angenommen werde. BVK und BDVM geben der EU-Kommissionspräsidentin daher zu bedenken, dass es auch aus wettbewerblicher Sicht kein alleiniges Vergütungssystem geben sollte. Denn gerade die Koexistenz verschiedener Systeme beinhalte eine Freiheit für Verbraucher, sich auf transparenter Basis zu entscheiden, welchem sie den Vorzug geben. (as)

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Source: ImmoCompact