Das Home Office ist ein kritischer Bereich, wenn es um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls geht. Prinzipiell sind Arbeitnehmer auch versichert, wenn sie zu Hause arbeiten. In zwei aktuellen Urteilen hatte das Bundessozialgericht sich für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls entschieden. Fachanwalt Jörg Hennig von der Kanzlei HK2-Rechtsanwälte warnt in diesem Zusammenhang vor einer nicht zu unterschätzenden Haftungsfalle für Arbeitgeber. Versichern diese ihre Mitarbeiter nicht im Homeoffice, könnten sie die Kosten wegen eines Verstoßes gegen „Schutzpflichten“ selbst tragen müssen.
Source: ImmoCompact