Beweiserleichterungen in dem Sinne, dass der Versicherungsnehmer das äußere Bild nachweisen muss, gelten in der Hausratversicherung auch im Fall von Raub oder räuberischer Erpressung. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden. Laut dem Gericht sei dies gerechtfertigt, weil es hier häufig keine Zeugen gebe. Anders als beim Einbruchdiebstahl reichen beim Raub allein die Angaben des Versicherungsnehmers aus, solange die Redlichkeitsvermutung zu seinen Gunsten gilt.
Source: ImmoCompact