In den Bedingungen der Hausratsversicherung einer Klägerin ist eine Beraubung wie folgt definiert: „Beraubung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll.“ In einem Telefonat mit vermeintlichen Polizisten wurden die Klägerin und ihr Mann darüber informiert, dass es in ihrer Gegend innerhalb der letzten Wochen vermehrt zu Überfällen gekommen sei.
Source: ImmoCompact