Ab sofort gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse.
Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 % (vorher 10 %) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.
Source: ImmoCompact