Seit mittlerweile gut drei Jahren ist das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen in Kraft. Von vielen Marktteilnehmern war bereits damals eine Diskussion um eine Ausbreitung auf Kaufgeschäfte erwartet worden. Nun hat die Diskussion auf Bundespolitik wieder mächtig Fahrt aufgenommen. „Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt“, erklärt Bundesjustizministerin Katarina Barley gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Source: ImmoCompact