In Anbetracht des 2020 erneut gesunkenen Zinsniveaus und der hohen Unsicherheit der weiteren Kapitalmarktentwicklung empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) dem Bundesfinanzministerium, den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 01.01.2022 auf 0,25% zu senken. Seit 2017 liegt der Wert bei 0,9%. Die Aktuare hatten sich bereits für 2021 für eine Senkung ausgesprochen. Empfohlen hatten sie eine Zinshöhe von 0,5%. Das Bundesfinanzminister hat sich aber nicht rechtzeitig für eine Änderung entschieden, so dass es beim alten Wert geblieben ist.

Source: ImmoCompact