Dass LegalTechs als Inkassodienstleister auftreten und für ihre Kunden überzahlte Mieten zurückfordern, ist mittlerweile nicht Außergewöhnliches mehr. So lange sich die Unternehmen auf die Befugnisse beschränken, die ihnen als Inkassodienstleister zustehen, spricht rechtlich nichts gegen dieses Vorgehen. Ob ein Inkassounternehmen jedoch auch Schadensersatzforderungen im Rahmen des Abgasskandals geltend machen kann, musste nun das Landgericht (LG) Augsburg entscheiden.
Source: ImmoCompact