Grundsätzlich werden Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nur mit Zustimmung des Mieters wirksam. Stimmt der Mieter nicht zu, muss der Vermieter innerhalb von drei Monaten Klage vor dem Amtsgericht auf Zustimmung erheben, wenn er seine Mieterhöhung durchsetzen will. Im konkreten Fall hatte der Vermieter die Miete zum 1. Februar um 47 Euro auf 432 Euro erhöht und eine schriftliche Zustimmung des Mieters gefordert.
Source: ImmoCompact