Zwischen Mietern und Vermietern kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die Mietkaution. Zwar hat sich für die meisten Fälle bereits eine vorherrschende Rechtsprechung etabliert, aber immer wieder kommt es zu Sonderfällen, die geklärt werden müssen. So geschehen in einem Fall, in dem ein Vermieter ausstehende Kosten für Strom und Wasser mit der hinterlegten Barkaution aufrechnete und sich schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wiederfand.

Source: ImmoCompact