Wann wurde eine Wohnung so stark modernisiert, dass sie nicht mehr unter die Mietpreisbremse fällt und stattdessen wie ein Neubau behandelt wird? Das musste der BGH nun in einem Verfahren entscheiden, in dem die Vermieterin die Miete nach Sanierung auf das Zweieinhalbfache angehoben hatte.
Source: ImmoCompact