Neue Vorschriften für Hessens Bauherren: In §14 der Landesbauordnung wird der Brandschutz neu geregelt. Zum Schutz von schlafenden Personen muss auch außerhalb von Wohnungen in allen Aufenthaltsräumen, in denen Personen schlafen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Für Neu- und Umbauten gilt das Gesetz ab sofort, für Bestandsbauten ab 01.01.2020. Zuständig für die Nachrüstung ist der Eigentümer des Objektes.
Source: ImmoCompact