Vermieter sollen laut einem vom Wirtschaftsausschuss im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf einen Zuschlag bekommen, wenn sie Solarstrom ohne Nutzung des Netzes direkt an Endverbraucher in dem betroffenen Gebäude sowie an Bewohner in „Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude“ liefern. Letzteren Passus hatten die Regierungsfraktionen in einem Änderungsantrag ergänzt. Dadurch sollen auch Quartierslösungen ermöglicht werden.
Source: ImmoCompact