Zahlreiche Website-Betreiber müssen dringend Änderungen am Impressum ihres Internetauftritts vornehmen. Nachdem der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) am 07.11.2020 durch den Medienstaatsvertrag (MStV) abgelöst wurde, muss die Formulierung „Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV“ durch „Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV“ ersetzt werden. Darauf weist Sarah Lemke, die Syndikusanwältin der Netfonds AG, hin.

Source: ImmoCompact