Die nächstbeste Parkmöglichkeit ist vielen Menschen gleichzeitig auch die liebste Parkmöglichkeit. Doch man sollte dabei immer etwas vorsichtig sein. Gemeinschaftsflächen einer Wohnungseigentümergemeinschaft eignen sich in der Regel nicht, um darauf sein Automobil abzustellen, wie ein Urteil des Landgerichts Dortmund zeigt. Das Parken ist demnach ein unzulässiger Gebrauch der Gemeinschaftsfläche.
Source: ImmoCompact