Als Mieterstrom bezeichnet man Strom, der in Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Endverbraucher (hier Mieter) im gleichen Gebäude ohne Netzdurchleitungsgebühren geliefert wird. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins öffentliche Versorgungsnetz eingespeist und vergütet (Überschusseinspeisung). Mieterstrom lohnt sich für Mieter und Vermieter. Es entfallen Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Der Betreiber der Anlage erhält einen Mietstrom-Zuschlag.
Source: ImmoCompact