Der BFH hält die aktuellen Zinsen auf Steuernachzahlungen für verfassungswidrig. Aktuell werden 6% Zinsen im Jahr auf nicht gezahlte Steuern fällig. Das ist nach Auffassung von BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff realitätsfern. Das Bundesgericht hat daher die Vollziehung für Nachzahlungszinsen ausgesetzt – und zwar ab dem Jahr 2015. 2013 wurden die Nachzahlungszinsen von einem anderen Senat des Gerichts noch für unproblematisch gehalten.

Source: ImmoCompact