Am 01.06.2023 ist das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) gestartet (AssCompact berichtete). Mit zinsverbilligten Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sollen insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Bildung von Wohneigentum unterstützt werden. Für das Programm stellt der Bund insgesamt 350 Mio. Euro für 2023 bereit. Die Mittel stammen aus dem „Klima- und Transformationsfonds“ der Bundesregierung. Nun hat das Bundesbauministerium Details zur Förderung bekannt gegeben.

Wer wird gefördert?

Die neue Förderung richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt steigt die Einkommensgrenze um jeweils 10.000 Euro. Mittel gibt es nur für Familien, die kein anderes Wohneigentum besitzen und kein Baukindergeld erhalten haben.

Das Bundesbauministerium schreibt auf seiner Internetseite, somit wären etwa 75% der Haushalte in Deutschland förderberechtigt und beruft sich dabei auf eine Berechnung des Bundesfamilienministeriums.

Nur klimafreundliches Wohneigentum im Neubau wird gefördert

Konkret wird mit dem neuen Programm der Neubau oder Ersterwerb von neuen und klimafreundlichen Gebäuden oder Wohnungen, die im Anschluss selbst genutzt werden. Als Mindeststandard müssen die förderfähige Neubauten EH 40 erfüllen. Es werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Es ist ein Nachweis notwendig, dass der maximale Treibhausgasemissionsbetrag im Lebenszyklus eingehalten wird. Um die zweite höhere Förderstufe zu erreichen, ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich.

Für erworbene Bestandswohngebäude kann die WEF-Förderung nicht in Anspruch genommen werden. Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit.

Wie hoch ist die Fördersumme pro Familie?

Haushalte mit Kindern können je nach Anzahl der Kinder und dem Standard, mit dem sie bauen, eine Kreditsumme zwischen 140.000 und 240.000 Euro bei KfW aufnehmen.

 

 

240.000 gibt es beispielsweise in der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ und einer Anzahl von fünf Kindern. Laut Bundesbauministerium sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich einer Nachhaltigkeitszertifizierung förderfähig.

Zinssatz zum Start bei 1,25%

Der Zinssatz des KfW-Darlehens liegt zum Programmstart bei 1,25% für einen Kredit mit 35 Jahren Laufzeit. Die Zinsbindung beträgt zehn Jahre. Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beläuft sich auf vier Jahre.

„WEF entlastet durch die zinsverbilligten Kredite Familien schon vor Beginn des Bauvorhabens. Das neue Programm ist für Eigentümer und Eigentümerinnen eine verlässliche finanzielle Stütze und macht damit Bauprojekte plan- und bezahlbar“, erklärte Bundesbauministerin Klara Geywitz anlässlich der Bekanntgabe der Förderbedingungen.

Laut Geywitz seien für eine Familie mit zwei Kindern insgesamt Ersparnisse von mehr als 40.000 Euro möglich.

 

 

Beauftragung eines Energieexperten als Fördervoraussetzung

Für die Beantragung der WEF-Förderung muss ein Experte für Energieeffizienz einbezogen werden, wie es in den FAQ zur Förderung zudem heißt. Der Experte prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude, erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ und begleitet dann auch das Bauvorhaben.

Weitere Informationen zum Förderprogramm bietet das Bauministerium unter bmwsb.bund.de

Die KfW listet Details zur Förderung unter kfw.de.

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Source: ImmoCompact