Die klassische Untervermietung ist die Gebrauchsüberlassung eines Teils der Wohnung an Dritte. Familienangehörige und Lebensgefährten zählen hierbei nicht als Dritte im Sinne des Gesetzes. Die Komplettüberlassung an eine Person gilt nicht mehr als Untervermietung. Grundsätzlich muss beim Vermieter um die Erlaubnis für einen Untermieter angefragt werden.

Source: ImmoCompact