Menschen mit Zweitwohnungen mussten bisher den doppelten Rundfunkbeitrag zahlen. Das ist nun Geschichte. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Praxis als verfassungswidrig eingestuft. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung von dem zweiten Beitrag stellen. In einigen Fällen dürfte das sogar rückwirkend möglich sein.

Source: ImmoCompact