Was passiert eigentlich, wenn der Versicherer Daten erhebt, die er gar nicht hätte erheben dürfen? Damit musste sich der BGH in seiner bahnbrechenden Entscheidung am 05.07.2017 beschäftigen (Az.: IV ZR 121/15). Insbesondere stellt sich die Frage, ob eine Anfechtung des Vertrages durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherten wirksam bleibt.
Source: ImmoCompact