Heizungslabel für alte Heizkessel verpflichtend
Das Heizungslabel ist ab 2017 auch für Heizkessel ab 15 Jahren verpflichtend. Bisher war es nur für neue Kessel vorgeschrieben und konnte vom Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateur bereits auf freiwilliger Basis vergeben werden. Ab 1. Januar muss der Bezirksschornsteinfeger nun auch alte Heizkessel in die Effizienzklassen A++ bis E (Neuanlagen: bis G) einordnen und das passende Heizungslabel anbringen. Die dabei entstehenden Kosten werden den Schornsteinfegern vom Bund erstattet.
Source: ImmoCompact