Im vorliegenden Fall, über den die Anwaltskanzlei Michaelis in ihrem Newsletter berichtete, ging es um das Wettbewerbsgebaren einer örtlichen Polizeigewerkschaft. Doch von vorne: Ein auf Beamten spezialisiertes Maklerunternehmen hatte Anwärter der Polizeiakademie bei ihrer amtsärztlichen Untersuchung angesprochen. Ebenfalls vor Ort war eine örtliche Polizeigewerkschaft sowie Vertreter einer Versicherung, die ausgestattet mit Kleidung und Logo der Gewerkschaft ebenfalls aktiv auf die Anwärter zuging zum Thema Versicherungsbedarf.
Source: ImmoCompact