Ein Inkassodienstleister hatte Forderungen und Rechte aus Versicherungsverträgen im gewerblichen Umfang aufgekauft und danach gekündigt. Dabei handelte es sich um Renten- und Lebensversicherungen sowie Bausparverträge. Finanzanlagenvermittlern, die dem Unternehmen Kunden brachten, zahlte der Inkassodienstleister 1% der Rückkaufsumme des Versicherungsvertrags als Provision.

Source: ImmoCompact