Man erhält auch staatliche Zuschüsse, die ein normaler Immobilienbesitzer nicht erhält. Aber es gibt einen großen Nachteil: Es ist von Seiten des Denkmalschutzes nicht alles erlaubt, was möglich ist.

Der Infodienst Recht und Steuern der LBS befasst sich in seiner Extra-Ausgabe mit neun Fällen, in denen Gerichte über die Rechte und die Grenzen des Denkmalschutzes entscheiden mussten. Mal ging es dabei um die Beschaffenheit der Fenster, mal um das Recht der Behörde, ein solches Gebäude betreten zu dürfen.

Source: ImmoCompact