Obwohl das deutsche Vermittlerrecht seit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in nationales Recht klar zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsvertretern unterscheidet, hat sich die Rechtsfigur des Mehrfachagenten bis heute gehalten. Eine kurze Bestandsaufnahme von Hans-Ludger Sandkühler.
Source: ImmoCompact