Der GdW hat die Entscheidung des Bundesrates begrüßt, eine Ausnahmeregelung für Polystyrol-Dämmstoffe (Styropor) mit dem Flammschutzmittel HBCD zu schaffen. Die Dämmstoffe sollen befristet auf ein Jahr nicht als gefährlicher Abfall gelten und können daher vorerst wie bisher entsorgt werden. Der entsprechende Verordnungsentwurf wird nun mit der Bitte um unmittelbaren Erlass der Bundesregierung zugeleitet.
Source: ImmoCompact