Ein Artikel von Karin Baumeier, LL.M., Rechtsanwältin und Gründerin der Kanzlei Baumeier Spezialisiert auf D&O und Financial Lines

Man kann nie genug Deckungssumme in der D&O haben, da Vermögensschäden unbegrenzt hoch sein können. Statistisch werden ca. 70% der D&O-Deckungssumme allein für die Abwehrkosten verbraucht. Schon aus diesem Grund ist es sinnvoll, einige Gefahren zusätzlich separat abzusichern, um die D&O-­Deckungssumme für das Großschadenrisiko des Unternehmensleiters nicht auf „Nebenschauplätzen“ zu verbrauchen. Nachfolgend werden die Notwendigkeit einer Strafrechtsschutz- (StrafRS), einer Anstellungsvertragsrechtsschutz- (AnstVRS) sowie einer Vermögensschadenrechtsschutzversicherung (VermRS) im Zusammenspiel mit der D&O in der gebotenen Kürze dargestellt.

Strafrechtsschutzversicherung

Neben eine D&O-Versicherung gehört stets eine eigenständige Strafrechtsschutzversicherung. Die Begründung liefert der Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 12.10.2016 (Az.: 5 StR 134/15) im Fall der HSH-Nordbank AG. Überschreitet ein Organ sein Ermessen im Rahmen der Business Judgement Rule und verletzt damit zugleich eine Hauptpflicht gegenüber dem zu betreuenden Unternehmen, verwirklicht es „automatisch“ den Straftatbestand der Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch (StGB). Es gibt keine gesonderte Prüfung mehr, ob die Pflichtverletzung „gravierend“ bzw. „evident“ war.

D&O-Versicherungen enthalten teils eine sogenannte „Strafrechtsschutz-Ausschnittsklausel“. Diese setzt grundsätzlich voraus, dass die Einleitung von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme steht. Fehlt es bereits an der Inanspruchnahme oder einem Zusammenhang, gibt es keinen Versicherungsschutz. Dann wird eine eigenständige StrafRS benötigt.

Selbst wenn die Voraussetzungen der Klausel erfüllt sind, erhalten nur Unternehmensleiter und leitende Angestellte Versicherungsschutz. Die Gesellschaft als Versicherungsnehmerin sowie alle anderen Mitarbeiter gehören nicht zum versicherten Personenkreis der D&O. Doch Strafverfahren erfassen häufig Personenmehrheiten. Um die Ausweitung eines Ermittlungsverfahrens innerhalb des Unternehmens zu verhindern, sind auch Gesellschaft und betroffene Mitarbeiter auf die Beratung und Begleitung eines Fachanwalts für Strafrecht angewiesen. Eine StrafRS erfasst auch Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht.

Anstellungsvertragsrechtsschutzversicherung

Die D&O-Versicherung übernimmt bis auf wenige Ausnahmen keine „Angriffskosten“, wenn Unternehmensleiter Ansprüche gegen die Gesellschaft durchsetzen möchten. Kostenschutz besteht für die Verteidigung bei einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz. Teils gewährt die D&O Versicherungsschutz für anstellungsvertragliche Streitigkeiten, soweit sie im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme stehen.

Versicherungsschutz für „Angriffskosten“ kann zum Beispiel erforderlich werden, wenn die Gesellschaft Tantiemen oder Bonuszahlungen zurückhält oder dem Unternehmensleiter eine Pflichtverletzung vorwirft, aber kein Vermögensschaden entstanden ist bzw. keine Inanspruchnahme erfolgt.

Über eine AnstVRS erhalten Organe Kostenschutz, wenn sie gegen ihren Arbeitgeber „aktiv“ Ansprüche geltend machen bzw. klagen. Es besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen einer Familienrechtsschutzversicherung mit Baustein Arbeitsrechtsschutz. Denn nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung sind Organe keine Arbeitnehmer. Deshalb kann keine arbeitsvertragliche Streitigkeit vorliegen. Ebenfalls können Organe keine Kündigungsschutzklage erheben, für das das Arbeitsgericht zuständig wäre. Verklagt ein Organ seinen Arbeitgeber, ist als erste Instanz das Landgericht zuständig. Grundlage für die Höhe des Streitwerts ist in der Regel das Bruttojahresgehalt der letzten drei Jahre – und damit fallen die Anwaltskosten hoch aus. Hinzu kommt das Risiko, dass beim Verlieren des Prozesses das Organ auch die Kosten des gegnerischen Anwalts bezahlen muss.

Versicherungsschutz aus einer AnstVRS gibt es in der Regel erst nach Ablauf einer Wartefrist von drei bis sechs Monaten. Bei Bedarf können weitere Zusatzbausteine wie zum Beispiel BaFin- oder Aufhebungsvertragsrechtsschutz separat gegen Zusatzprämie abgesichert werden.

Vermögensschadenrechtsschutzversicherung

Eine VermRS setzt wie die D&O-Versicherung eine Inanspruchnahme der versicherten Person voraus. Sie gewährt jedoch nur Kosten für die Abwehr und begleicht nicht einen entstandenen Vermögensschaden. Zum Teil wird die VermRS in Kombination mit einer D&O-Deckungsklagerechtsschutzversicherung angeboten. Für eine VermRS gibt es mindestens drei gute Gründe:

  • Risiko Totalschaden: Entspricht oder übersteigt ein entstandener Vermögensschaden die D&O-Deckungssumme, liegt ein sogenannter Totalschaden vor. Von Anfang an steht fest, dass nicht genug Deckungssumme für den Schadenausgleich zur Verfügung steht, da noch die Abwehrkosten abgezogen werden müssen. Das Risiko des Totalschadens kann mit einer zusätzlichen VermRS abgesichert werden, die subsidiär zur D&O gilt. Die Deckungssumme aus der D&O bleibt für den Schadenausgleich erhalten und die Abwehrkosten übernimmt die VermRS.
  • Insolvenzausschluss-Klausel: Der Insolvenzausschluss ist eine erhebliche Deckungseinschränkung, denn die Insolvenz zählt zu den Hauptrisiken eines Unternehmensleiters. Enthält die D&O eine solche Insolvenzausschluss-Klausel, kann mit einer zusätzlichen VermRS, die keinen Insolvenzausschluss enthalten darf, im Insolvenzfall der fehlende D&O-Versicherungsschutz aufgefangen werden. Bei Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter übernimmt die VermRS die Abwehrkosten und federt das Privatinsolvenz­risiko ab.
  • Keine D&O-Versicherung: Es kann passieren, dass im Rahmen einer Erstausschreibung oder nach Kündigung kein D&O-Angebot unterbreitet wird. Um zumindest die Gefahr hoher Abwehrkosten für das Organ abzusichern, bildet die VermRS dann eine gute Alternative zur D&O-­Versicherung.
Fazit: Strafrechtsschutzversicherung ist absolutes Muss

D&O-Kapazitäten werden in einem Schadenfall größtenteils durch hohe Abwehrkosten verbraucht. Ein entstandener Vermögensschaden kann dann nicht mehr oder nur noch zum Teil ausgeglichen werden. Zusätzliche Deckungssumme zur D&O erhalten Organe über den Abschluss von ergänzenden Rechtsschutzversicherungen. Außerdem können sie mögliche Deckungslücken in der D&O schließen. Ein absolutes Muss ist neben einer D&O der Abschluss einer Strafrechtsschutzversicherung. Anstellungsvertrags- und Vermögensschadenrechtsschutzversicherung optimieren den Versicherungsschutz des Unternehmensleiters weiter.

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Source: ImmoCompact