Die Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG hat nun offiziell keine Erlaubnis mehr zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Lizenz mit Bescheid vom 06.02.2020 widerrufen. Laut BaFin ist der Bescheid mit Ablauf des Stichtags 31.12.2021 bestandskräftig geworden.

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG darf somit keine neuen Versicherungsverträge abschließen und bestehende Versicherungsverträge weder weder verlängern noch erhöhen. Neugeschäft zeichnete die Steuerberater-Pensionkasse allerdings schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Dies hatte die BaFin bereits mit Bescheid vom 01.10.2019 untersagt.

Finanzierungsplan nach Ansicht der BaFin unzureichend

Die Pensionskasse hatte seit Längerem mit einer Unterdeckung beim Mindestkapital gekämpft und einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt. Diesen bewertet die BaFin aber als unzureichend, wie es in der Mitteilung weiter heißt. (tk)

Bild: © Kai Hartmann Photography / BaFin

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