Die uniVersa hat ihre Produkte zur dritten Schicht der Altersvorsorge Anfang 2022 ausgebaut. Bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen können jetzt z. B. bis zu zehn Einzelfonds (vorher fünf) gewählt werden. Neu dazugekommen ist ein „ESG-Finder“. Er hilft dabei, Nachhaltigkeitsfonds auszuwählen.
Rentengarantiedauer verlängert
Zudem sind Beitragserhöhungen nun jederzeit zur nächsten Beitragsfälligkeit möglich. Die Rentengarantiedauer im Todesfall wurde verlängert und kann jetzt bis zu einem rechnungsmäßigen Alter von 91 Jahren vereinbart werden. Diese ist mit Baustein Flexible Zuwachsphase kombinierbar. Der Baustein bietet die Möglichkeit, die Laufzeit des Vertrags später individuell bis zum Endalter 85 Jahre zu verlängern. Außerdem können die beiden Regelungen flexibel aufeinander abgestimmt werden.
Teilauszahlung und Garantiemodell
Kommt es zu einer Teilauszahlung vor Rentenbeginn, muss das verbleibende Restguthaben nur noch 1.500 Euro (vorher 3.000) ausmachen. Beim Garantiemodell muss es 5.000 Euro betragen. Bei einer Teilauszahlung nach Rentenbeginn liegt der Mindestbetrag nun bei 1.000 Euro (vorher 2.500). So können Kunden später neben der Rentenzahlung auch kleinere Geldbeträge kapitalisieren. Beim Garantiemodell steht eine Beitragsgarantie zwischen 50 und 80% der eingezahlten Beiträge zur Auswahl.
Fondsgebundene Rürup-Rente
Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente lässt sich die Rentengarantie im Todesfall mit der Zuwachsphase nun flexibler auf die Lebenspläne abstimmen. Des Weiteren ist ein vorzeitiger Rentenbeginn ohne weitere Erfordernisse ab 62 Jahren möglich anstatt wie bisher maximal fünf Jahre vor Ablauf des Vertrags. (lg)
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