Die Teilungserklärung sorgt in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) immer wieder für rechtliche Streitfälle. So auch in einem Fall des Amtsgerichts München. Bei diesem stritten sich zwei Eigentümer einer Wohnanlage, weil einer der beiden in dem zu seiner Wohnung gehörenden Gartenteil ein mobiles Trampolin aufgestellt hatte. Daran störte sich ein älteres Vermieter-Ehepaar. Sie empfanden das Trampolin als optische Störung und verwiesen darauf, dass die Gartenanteile der einzelnen Wohnungen in der Teilungserklärung als „Terrasse“ oder „Ziergarten“ ausgewiesen waren.

Source: ImmoCompact